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Honorar und Termindauer
 

Begleitende Kinesiologie

  •       Einzelsitzung 

Für eine Einzelsitzung berechne ich 125,00 €. 

Die Dauer der Sitzung umfasst ca. 90 Minuten - je nach individuellem Bedarf.

  •       Das innere Kind

Für eine Sitzung zum inneren Kind berechne ich 245,00 €.

Die Dauer der Sitzung umfasst ca. 2,5 - 3 Stunden.

  •      Ich und meine Beziehung(en) - zu mir und zu anderen

Für eine Sitzung zum Thema Beziehungen berechne ich 245,00€.

Die Dauer der Sitzung umfasst ca. 2,5 - 3 Stunden.

Die Einzelsitzungen finden wahlweise in der Praxis Herzenskinder in Lauf an der Pegnitz, online, telefonisch, als Hausbesuch oder auf Wunsch gerne auch in der Natur statt. Für Hausbesuche fällt eine Anfahrtspauschale an.

Zauberkräfte für Mamas und Papas - Achtsamkeit in der Familie leben

Findet auf Anfrage und bei entsprechender Teilnehmerzahl statt. 

4 Kurseinheiten á 4 Stunden 353,00€

Kinderkurs "Erwecke deine Zauberkräfte" - Achtsamkeit für Kinder

für 6 bis 8 Grundschulkinder

5 Einheiten á 90 Minuten 151,00€

Findet auf Anfrage und bei entsprechender Teilnehmerzahl statt.

Das Honorar kann vor Ort oder per Überweisung nach Rechnungserhalt gezahlt werden.

Im Rahmen der Einzelsitzungen wird die für den Klienten/die Klientin effektivste Methode gewählt. Das Honorar stellt kein Maß für einen Erfolg dar, sondern ist eine Vergütung für die aufgewendete Zeit und die damit verbundenen Kosten. Für eventuelle Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich behalte mir vor, nicht rechtzeitig abgesagte Termine oder bei Nichterscheinen zum Termin eine Ausfallpauschale in Höhe von 30,00 € in Rechnung zu stellen. Selbstverständlich können Termine bis 24 Stunden vor der Terminbeginn kostenfrei abgesagt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Hinweis: 

Frau Alexandra Lindig ist weder Arzt noch Heilpraktiker. Sie kann und will diese auch nicht ersetzen. Eine Konsultation und Behandlung durch Schulmediziner, Heilpraktiker und Psychotherapeuten hält Alexandra Lindig für unumgänglich. Laufende Behandlungen und Therapien sollen nicht unterbrochen oder abgebrochen bzw. eine künftige nicht hinausgeschoben oder unterlassen werden.

Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonst Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt.

Die angebotenen Sitzungen sind eine Arbeit zweier gleichwertiger und selbst verantwortlicher Partner.

 

Es handelt sich um eine psychologische, beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig, denn psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung von Psychotherapie.“ (PsychThG §1 Berufsausübung, Abs.3, Satz 3)

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